RS Vwgh 1986/9/10 85/09/0201

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Veröffentlicht am 10.09.1986
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §115;

Rechtssatz

Für das Absehen von der Strafe genügt es nicht, dass dem Bf zuzubilligen ist, dass in seinem Fall (wegen Ruhestandsversetzung) den spezialpräventiven Überlegungen wohl keine Bedeutung mehr zukommt (Hinweis E 20.10.1982, 3357/80, VwSlg 10861 A/1982).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985090201.X02

Im RIS seit

27.10.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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