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43/01 Wehrrecht allgemeinNorm
HDG 1956 §2 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen zu den Strafzumessungsgründen, insb. zur Frage des gesamten bisherigen Verhaltens des Bfrs, zur Schuldangemessenheit der Entlassung und zum "Nachteil", der nicht nur als wirtschaftlicher Nachteil gesehen werden darf.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985090253.X01Im RIS seit
02.11.2005