RS Vwgh 1986/9/10 86/03/0019

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Veröffentlicht am 10.09.1986
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
14/01 Verwaltungsorganisation

Norm

BMG §2 Anl Teil2 AbschnC Z1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Der BM für Bauten und Technik ist in dem gemäß Teil 2 Abschnitt C Z 1 der Anlage zu § 2 BMG zur Liegenschaftsverwaltung gehörigen Angelegenheiten berechtigt, namens des Bundes die Beschwerde an den VwGH zu erheben. Die Bundesgebäudeverwaltung II ist nur eine organisatorische Einrichtung im Rahmen des BM für Bauten und Technik.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986030019.X01

Im RIS seit

19.07.2005

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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