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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BMG §2 Anl Teil2 AbschnC Z1;Rechtssatz
Der BM für Bauten und Technik ist in dem gemäß Teil 2 Abschnitt C Z 1 der Anlage zu § 2 BMG zur Liegenschaftsverwaltung gehörigen Angelegenheiten berechtigt, namens des Bundes die Beschwerde an den VwGH zu erheben. Die Bundesgebäudeverwaltung II ist nur eine organisatorische Einrichtung im Rahmen des BM für Bauten und Technik.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986030019.X01Im RIS seit
19.07.2005Zuletzt aktualisiert am
01.09.2011