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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §84 Abs2;Rechtssatz
Zum Begriff der Ankündigung iSd § 84 Abs 2 StVO gehören nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH der Hinweis auf einen anderen Ort oder eine Verweisung auf die Zukunft (Hinweis auf E vom 17.5.1985, 85/18/0201). Entscheidend ist, dass im Betrachter der Anschein erweckt wird, er könne an einem anderen Ort als dem der Ankündigung mit deren Verwirklichung rechnen. Welche subjektive Absicht mit der Errichtung des Hinweises verbunden war, ist bedeutungslos.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986180122.X04Im RIS seit
24.10.2005Zuletzt aktualisiert am
17.03.2009