RS Vwgh 1986/9/15 85/15/0375

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.09.1986
beobachten
merken

Index

32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

GebG 1957 §17 Abs2;
GebG 1957 §20 Z5;
GebG 1957 §33 TP18;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/15/0123 E 8. September 1983 VwSlg 5800 F/1983; RS 2

Stammrechtssatz

Wenn der über eine Hypothekarverschreibung errichteten Urkunde weder zu entnehmen ist, daß ein Sachverhalt iSd § 20 Z 5 GebG vorliegt, noch Umstände beurkundet sind, aus denen sich das Nichtvorliegen eines solchen Sachverhaltes ergibt, wird die Gebührenpflicht des Sicherungsgeschäftes vermutet, der Gegenbeweis ist aber zulässig (Hinweis E 9.12.1965, 2104/64, VwSlg 3376 F/1965 ergangen zu § 2 Z 2 GebG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985150375.X01

Im RIS seit

15.09.1986

Zuletzt aktualisiert am

29.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten