RS Vwgh 1986/9/15 84/15/0134

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Veröffentlicht am 15.09.1986
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §201;
FinStrG §33 Abs3 litb;
UStG 1972 §21 Abs1;

Rechtssatz

Für alle Abgaben, die - wie die Umsatzsteuervorauszahlungen - selbst zu berechnen sind, gilt, daß eine Abgabenverkürzung bewirkt ist, wenn die Abgaben ganz oder teilweise nicht entrichtet (abgeführt) wurden (Hinweis auf OGH 18.3.1982, 13 Os 16/81, SSt 53/10).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984150134.X04

Im RIS seit

15.09.1986

Zuletzt aktualisiert am

21.12.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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