RS Vwgh 1986/9/17 85/01/0085

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Veröffentlicht am 17.09.1986
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1967 §20 Abs1;

Rechtssatz

Das im Zuge der Reinigung einer Waffe erfolgte Lösen eines Schusses mit Verletzungsfolgen für den die Reinigung ausführenden Inhaber einer waffenrechtlichen Urkunde steht im Widerspruch zu dem Erfordernis, mit Waffen vorsichtig und sachgemäß umzugehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985010085.X04

Im RIS seit

02.02.2005

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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