RS Vwgh 1986/9/17 85/13/0015

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Veröffentlicht am 17.09.1986
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §7 Abs1;

Rechtssatz

Die AfA für ein bestimmtes Wirtschaftsgut steht - von Ausnahmefällen abgesehen - grundsätzlich dem zivilrechtlichen Eigentümer desselben und nicht dem Fruchtgenußberechtigten zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985130015.X02

Im RIS seit

17.09.1986

Zuletzt aktualisiert am

10.04.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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