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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/07/0063 E 18. Februar 1986 RS 6Stammrechtssatz
Wenn gegen einen Zusammenlegungsplan allein der Erstbeschwerdeführer, nicht jedoch der Zweitbeschwerdeführer Berufung erhoben hat, so fehlt dem Zweitbeschwerdeführer mangels Erschöpfung des Instanzenzuges die Legitimation, gegen den den erstinstanzlichen Bescheid bestätigenden Bescheid des Landesagrarsenates Beschwerde zu erheben. (Hinweis auf E vom 24.5.1966, 1146/64, VwSlg 6929 A/1966)
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten in welchen die Anrufung des VwGH ausgeschlossen istOffenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete BodenreformOffenbare Unzuständigkeit des VwGH Bescheide von Kollegialbehörden iSd B-VG Art133 Z4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986070052.X02Im RIS seit
06.03.2006Zuletzt aktualisiert am
02.03.2015