RS Vwgh 1986/9/25 86/07/0052

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Veröffentlicht am 25.09.1986
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/07/0063 E 18. Februar 1986 RS 6

Stammrechtssatz

Wenn gegen einen Zusammenlegungsplan allein der Erstbeschwerdeführer, nicht jedoch der Zweitbeschwerdeführer Berufung erhoben hat, so fehlt dem Zweitbeschwerdeführer mangels Erschöpfung des Instanzenzuges die Legitimation, gegen den den erstinstanzlichen Bescheid bestätigenden Bescheid des Landesagrarsenates Beschwerde zu erheben. (Hinweis auf E vom 24.5.1966, 1146/64, VwSlg 6929 A/1966)

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten in welchen die Anrufung des VwGH ausgeschlossen istOffenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete BodenreformOffenbare Unzuständigkeit des VwGH Bescheide von Kollegialbehörden iSd B-VG Art133 Z4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986070052.X02

Im RIS seit

06.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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