RS Vwgh 1986/9/25 84/07/0342

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Veröffentlicht am 25.09.1986
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §12 Abs2;
WRG 1959 §5 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):83/07/0215

Rechtssatz

Eine "Verletzung bestehender" Rechte kann nur unter der Voraussetzung angenommen werden, dass im Ermittlungsverfahren eine zu erwartende Beeinträchtigung solcher Rechte, hervorgerufen durch das zur Bewilligung stehende Vorhaben, einwandfrei hervorgekommen ist. (Hinweis auf E vom 24.2.1966, 1229/65, E v. 19.6.1970, 1363/69, VwSlg 7821 A/1970)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984070342.X01

Im RIS seit

09.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

24.06.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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