RS Vwgh 1986/9/29 85/08/0175

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Veröffentlicht am 29.09.1986
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66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BSVG §2 Abs2 Satz2;

Rechtssatz

Unter diesem, die Versicherungspflicht ausschließenden Tatbestand sind zB die Fälle des § 21 Abs 3 und § 25 BewG 1955 zu verstehen. Nicht unter diesen Ausschließungstatbestand fallen jene Fälle, in denen die Regelungen des BewG 1955 für Zwecke der Sozialversicherung u.a. wegen des verschiedenen Betriebsbegriffes nicht tauglich sind und für die somit § 2 Abs 2 letzter Satz BSVG zum Tragen kommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985080175.X04

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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