Index
66/02 Andere SozialversicherungsgesetzeNorm
BSVG §2 Abs2 Satz2;Rechtssatz
Unter diesem, die Versicherungspflicht ausschließenden Tatbestand sind zB die Fälle des § 21 Abs 3 und § 25 BewG 1955 zu verstehen. Nicht unter diesen Ausschließungstatbestand fallen jene Fälle, in denen die Regelungen des BewG 1955 für Zwecke der Sozialversicherung u.a. wegen des verschiedenen Betriebsbegriffes nicht tauglich sind und für die somit § 2 Abs 2 letzter Satz BSVG zum Tragen kommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985080175.X04Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
08.07.2010