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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §18 Abs2;Rechtssatz
Auch bei als Verzehrprodukten angemeldeten Waren mit gesundheitsbezogenen Angaben bewirkt eine Nichtuntersagung des Inverkehrbringens - sei es als Folge der Versäumung der Untersagungsfrist, sei es infolge Aufhebung eines Untersagungsbescheides - nicht etwa das Nichtvorliegen gesundheitsbezogener Angaben und damit die uneingeschränkte Verkehrsfähigkeit der Ware einschließlich ihrer textlichen Aufmachung (Hinweis E 19.12.1983, 82/10/0180, VwSlg 11267 A/1983).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985100070.X01Im RIS seit
15.11.2005