RS Vwgh 1986/9/29 85/10/0070

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Veröffentlicht am 29.09.1986
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Index

82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §18 Abs2;

Rechtssatz

Auch bei als Verzehrprodukten angemeldeten Waren mit gesundheitsbezogenen Angaben bewirkt eine Nichtuntersagung des Inverkehrbringens - sei es als Folge der Versäumung der Untersagungsfrist, sei es infolge Aufhebung eines Untersagungsbescheides - nicht etwa das Nichtvorliegen gesundheitsbezogener Angaben und damit die uneingeschränkte Verkehrsfähigkeit der Ware einschließlich ihrer textlichen Aufmachung (Hinweis E 19.12.1983, 82/10/0180, VwSlg 11267 A/1983).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985100070.X01

Im RIS seit

15.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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