RS Vwgh 1986/9/29 86/08/0189

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Veröffentlicht am 29.09.1986
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1146/64 E 24. Mai 1966 VwSlg 6929 A/1966 RS 2

Stammrechtssatz

Erhebt eine Partei gegen einen Bescheid des Landeshauptmannes keine Berufung, so ist sie gegen den bestätigenden Ministerialbescheid, der infolge Berufung einer anderen Partei erlassen wurde, mangels Erschöpfung des Instanzenzuges nicht beschwerdelegitimiert.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Allgemein Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetze

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986080189.X01

Im RIS seit

18.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

22.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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