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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1146/64 E 24. Mai 1966 VwSlg 6929 A/1966 RS 2Stammrechtssatz
Erhebt eine Partei gegen einen Bescheid des Landeshauptmannes keine Berufung, so ist sie gegen den bestätigenden Ministerialbescheid, der infolge Berufung einer anderen Partei erlassen wurde, mangels Erschöpfung des Instanzenzuges nicht beschwerdelegitimiert.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Allgemein Allgemeine VerwaltungsverfahrensgesetzeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986080189.X01Im RIS seit
18.05.2006Zuletzt aktualisiert am
22.04.2009