RS Vwgh 1986/9/30 85/04/0001

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Veröffentlicht am 30.09.1986
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Index

GewerbeO
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §13 Abs7

Rechtssatz

Dem alleinigen Gesellschafter einer GesmbH steht ein maßgeblicher Einfluss auf den Betrieb der Geschäfte der Gesellschaft zu, den er auch nach Wegfall seiner handelsrechtlichen Geschäftsführungsbefugnis jederzeit ausüben kann. Dem steht auch nicht die Tatsache entgegen, dass der nunmehrige handelsrechtliche Geschäftsführer in seiner Vertretungsbefugnis in keiner Weise beschränkt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985040001.X01

Im RIS seit

28.09.2020

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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