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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §1 Abs1;Rechtssatz
Aus § 1 Abs 1 LMG ergibt sich, dass das Feilhalten eine der Formen des Inverkehrbringens darstellt. Feilhalten und Feilbieten sind inhaltsgleiche Begriffe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986180014.X08Im RIS seit
03.10.1986Zuletzt aktualisiert am
29.04.2013