RS Vwgh 1986/10/13 85/12/0176

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Veröffentlicht am 13.10.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §13a;
AVG §68 Abs1;
BDG 1979 §56 Abs2 impl;

Rechtssatz

Wer in einer rechtskräftig entschiedenen Angelegenheit eine neuerliche Sachentscheidung begehrt, dem obliegt es auch dieses Begehren (hinsichtlich angeblich neuer Sachverhaltsmomente aus eigenen Antrieb) zu begründen.

Schlagworte

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985120176.X01

Im RIS seit

06.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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