RS Vwgh 1986/10/13 86/12/0033

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Veröffentlicht am 13.10.1986
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0074/49 B 9. Mai 1949 VwSlg 808 A/1949 RS 3

Stammrechtssatz

Ein subjektives Recht auf gesetzmäßige Führung der Verwaltung besteht nicht.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986120033.X03

Im RIS seit

18.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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