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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Rechtssatz
Durch die vom Bf in der Berufung begehrte Feststellung, dass die Neufestsetzung seines Bezuges erst nach Vorliegen der geänderten Schulleiter-ZulagenVO (§ 57 Abs 9 GehG) vorzunehmen sei, kann der Bf nicht in einem subjektiv-öffentlichen Recht verletzt worden sein.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete DienstrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986120033.X04Im RIS seit
18.09.2006