RS Vwgh 1986/10/13 86/12/0033

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Veröffentlicht am 13.10.1986
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Durch die vom Bf in der Berufung begehrte Feststellung, dass die Neufestsetzung seines Bezuges erst nach Vorliegen der geänderten Schulleiter-ZulagenVO (§ 57 Abs 9 GehG) vorzunehmen sei, kann der Bf nicht in einem subjektiv-öffentlichen Recht verletzt worden sein.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986120033.X04

Im RIS seit

18.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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