RS Vwgh 1986/10/15 85/01/0329

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Veröffentlicht am 15.10.1986
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Staatsbürgerschaft
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1965 §10 Abs1 Z8

Rechtssatz

Die Feststellung, die Sicherheitsbehörden hätten Bedenken aufgrund der Tätigkeit des Staatsbürgerschaftswerbers in verschiedenen Vereinen (hier u.a. "Arabische Kulturgesellschaft") geäußert, kann eine Begründung für die Annahme des Versagungsgrundes nach § 10 Abs 1 Z 8 StbG nicht darstellen, da eine solche Tätigkeit an sich keine Beziehung zu fremden Staaten zum Ausdruck bringt. Außerdem kann daraus - insbesondere, wenn es sich um in Österreich zugelassene Vereinigungen handelt - nicht schon abgeleitet werden, dass die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft in diesem Fall die Interessen und das Ansehen der Republik schädigen würde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985010329.X01

Im RIS seit

21.03.2022

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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