RS Vwgh 1986/10/16 85/16/0008

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Veröffentlicht am 16.10.1986
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §936;
GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;

Beachte

Besprechung in: AnwBl 1987/7, S 355;

Rechtssatz

Ein Anwartschaftsvertrag, durch den ein Anspruch auf Übereignung eines zumindest dem Preis und der Größe nach bestimmten Liegenschaftsanteiles erworben wird, begründet einen grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestand.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985160008.X03

Im RIS seit

16.10.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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