RS Vwgh 1986/10/16 86/16/0156

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Veröffentlicht am 16.10.1986
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Zum Beschwerdepunkt kann nur ein aus der Norm ableitbares subjektives Recht des Bfrs erhoben werden.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986160156.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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