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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4;Rechtssatz
Zum Beschwerdepunkt kann nur ein aus der Norm ableitbares subjektives Recht des Bfrs erhoben werden.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986160156.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
05.01.2010