RS Vwgh 1986/10/16 86/16/0156

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Veröffentlicht am 16.10.1986
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §250 Abs1 litb;

Rechtssatz

Eine Einschränkung der Berufung, mit der die ursprüngliche Anfechtungserklärung korrigiert wurde, ist für den Bf mit der Unterzeichnung der Niederschrift durch seinen ausgewiesenen Rechtsfreund, dem die rechtliche Wirkung der erklärten Berufungseinschränkung völlig klar sein mußte, rechtsverbindlich, auch wenn sie - möglicherweise - seinem Interesse und seinem eigenen Willen nicht entsprach.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986160156.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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