RS Vwgh 1986/10/16 86/08/0129

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Veröffentlicht am 16.10.1986
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs1;
AlVG 1977 §12 Abs8;

Rechtssatz

Nicht nur die gerechtfertigte, sondern auch die ungerechtfertigte Entlassung aus einem einen besonderen Kündigungsschutz oder Entlassungsschutz nicht genießenden Dienstverhältnis stellt eine "Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses" im Sinne des § 12 Abs 1 AlVG dar (Hinweis E 13.3.1981, 3099/80). Dies gilt grundsätzlich auch für eine fristwidrige Kündigung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986080129.X03

Im RIS seit

24.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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