RS Vwgh 1986/10/16 85/16/0102

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Veröffentlicht am 16.10.1986
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10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §28 Abs1 Z5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0467/66 E 20. September 1968 VwSlg 7406 A/1968 RS 2

Stammrechtssatz

Die Bestimmungen des § 28 Abs 1 Z 4 und 5 VwGG lassen es für den Bfr nicht zu, sich hinsichtlich der Beschwerdepunkte und der Beschwerdegründe ausschließlich auf Anträge und Ausführungen im Verwaltungsverfahren zu berufen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985160102.X07

Im RIS seit

16.10.1986

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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