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L70505 Schischule SalzburgNorm
SchischulG Slbg 1976 §6 Abs1;Rechtssatz
Die Aufhebung eines Bescheides, mit dem eine Schischulbewilligung erteilt worden ist, durch den VwGH hat nicht zur Folge, dass das betreffende Schischulgebiet im Sinne des § 6 Abs 1 Schischulgesetz freigeworden ist, mit der weiteren Konsequenz, dass ein neues Verfahren durch Ausschreibung des Schischulgebietes einzuleiten ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986100037.X02Im RIS seit
21.08.2006Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008