RS Vwgh 1986/10/20 86/10/0037

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Veröffentlicht am 20.10.1986
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L70505 Schischule Salzburg
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

SchischulG Slbg 1976 §6 Abs1;
VwGG §42 Abs3;

Rechtssatz

Die Aufhebung eines Bescheides, mit dem eine Schischulbewilligung erteilt worden ist, durch den VwGH hat nicht zur Folge, dass das betreffende Schischulgebiet im Sinne des § 6 Abs 1 Schischulgesetz freigeworden ist, mit der weiteren Konsequenz, dass ein neues Verfahren durch Ausschreibung des Schischulgebietes einzuleiten ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986100037.X02

Im RIS seit

21.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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