RS Vwgh 1986/10/21 86/14/0046

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.10.1986
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §276;
VwGG §27;

Rechtssatz

Mit der Erlassung einer Berufungsvorentscheidung ist der Instanzenzug nicht erschöpft.

Schlagworte

Anrufung der obersten Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986140046.X02

Im RIS seit

21.10.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten