RS Vwgh 1986/10/21 86/14/0023

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Veröffentlicht am 21.10.1986
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;

Rechtssatz

Der von der Rechtsprechung geforderte nahe zeitliche Abstand zwischen der Hingabe des Heiratsgutes und der Eheschließung ist bei der Anschaffung einer Wohnung mit zwei und bei der Anschaffung nur längerfristig zu beschaffender Einrichtungsgegenstände mit einem Jahr begrenzt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986140023.X03

Im RIS seit

21.10.1986

Zuletzt aktualisiert am

14.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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