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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §137 Abs2 idF 1977/403;Rechtssatz
Bei der Lösung der Frage, ob in den einzelnen Bereichen - etwa im Bereich des Gewerbebetriebes oder in dem der Landwirtschaft - "echte" Leistungsbeziehungen bestehen oder ob bloß familienhafte Mitarbeit gegeben erscheint, ist allerdings in Rechnung zu stellen, daß nach der Verkehrsaufassung im landwirtschaftlichen Bereich eine Pflicht zu familienhafter Mitarbeit in noch höherem Maße als gegeben angesehen wird als für den gewerblichen Bereich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986140042.X03Im RIS seit
21.10.1986