RS Vwgh 1986/10/22 85/11/0067

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Veröffentlicht am 22.10.1986
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Index

23/01 Konkursordnung
60/01 Arbeitsvertragsrecht
62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

AngG §29 Abs1;
IESG §1 Abs2;
KO §25 Abs1;

Rechtssatz

Beginnt während der (fiktiven) Kündigungsfrist einer Kündigung durch den Masseverwalter ein neues Urlaubsjahr, so steht dem vorzeitig austretenden Arbeitnehmer Urlaubsentschädigung für den Urlaub aus dem neuen Urlaubsjahr zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985110067.X03

Im RIS seit

10.03.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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