RS Vwgh 1986/10/22 86/01/0003

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Veröffentlicht am 22.10.1986
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §122 Abs2;

Rechtssatz

Die Zumutbarkeit im Sinne des § 122 Abs 2 ArbVG bezieht sich auf den Betriebsinhaber und nicht auf Arbeitnehmer des Betriebes, in dem das zu entlassende Betriebsratsmitglied beschäftigt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986010003.X06

Im RIS seit

11.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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