Index
60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §122 Abs2;Rechtssatz
Die Prüfung der Zumutbarkeit einer Weiterbeschäftigung des Dienstnehmers ermöglicht erst die Abgrenzung zwischen einem wichtigen Entlassungsgrund und einem weniger schwer wiegenden oder überhaupt nur geringfügigen Sachverhalt (Hinweis auf OGH-Urteil 4 Ob 71/75, ArbSlg 9431).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986010003.X05Im RIS seit
11.04.2005