RS Vwgh 1986/10/23 86/08/0158

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Veröffentlicht am 23.10.1986
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §25 Abs1;
AlVG 1977 §25 Abs2;

Rechtssatz

Wenn einer der Tatbestände des § 25 Abs 1 AlVG verwirklicht ist, ist die Anwendung des Abs 1 ("Ist" die Verpflichtung zum Ersatz des unberechtigt empfangenen auszusprechen) durch § 25 Abs 2 AlVG (wonach diese Verpflichtung gegenüber den dort genannten Personen von der Behörde ausgesprochen werden "kann") nicht ausgeschlossen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986080158.X02

Im RIS seit

17.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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