RS Vwgh 1986/10/23 86/02/0063

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Veröffentlicht am 23.10.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §49 Abs2;
VStG §51 Abs4;

Rechtssatz

Bei Beurteilung der Frage, ob ein Rechtsmittel als Berufung im Sinne des § 49 Abs 2 VStG 1950 zu werten ist, ist der Inhalt dieses Rechtsmittels in seiner Gesamtheit dafür maßgebend, ob bei objektiver Betrachtungsweise davon ausgegangen werden kann, dass der Beschuldigte auch den Schuldspruch bekämpft hat (Hinweis E 16.12.1983, 83/02/0175).

Schlagworte

Strafmilderungsrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986020063.X01

Im RIS seit

23.10.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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