RS Vwgh 1986/10/23 86/02/0109

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Veröffentlicht am 23.10.1986
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

B-VG Art89 Abs1;
StVO 1960 §48 Abs1;
StVO 1960 §54;

Rechtssatz

Auch das das Ende eine Halteverbotes anzeigende Verkehrszeichen ist in die Betrachtung miteinzubeziehen, weil auch dadurch, dass lediglich ein Verkehrszeichen mit der Zusatztafel "Ende" sichtbar ist, hinreichend vom Bestand einer Verkehrsbeschränkung Kenntnis erlangt werden kann (Hinweis E 3.10.1985, 85/02/0018).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986020109.X02

Im RIS seit

21.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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