RS Vwgh 1986/10/24 84/17/0119

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Veröffentlicht am 24.10.1986
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Index

37/01 Geldrecht Währungsrecht

Norm

DevG §2;
DevG §3;

Rechtssatz

Für eine devisenrechtliche Bewilligung ist es ohne Bedeutung, ob die geschäftliche Tätigkeit des Antragstellers in Österreich ansonsten zu Devisenzuflüssen in beträchtlicher Höhe geführt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984170119.X07

Im RIS seit

12.12.2000

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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