RS Vwgh 1986/10/24 84/17/0151

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Veröffentlicht am 24.10.1986
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien

Norm

LAO Wr 1962 §128 Abs2;
LAO Wr 1962 §67 Abs3 lita;

Rechtssatz

Aus der Begründung eines Bescheides muß unter anderem hervorgehen, aus welchen Erwägungen die Behörde zur Ansicht gelangt ist, daß gerade der festgestellte Sachverhalt vorliegt; die die Beweiswürdigung betreffenden Erwägungen haben schlüssig darzulegen was die Behörde veranlaßt hat, ein Beweismittel dem anderen vorzuziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984170151.X05

Im RIS seit

24.10.1986

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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