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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2777/79 B 25. Jänner 1983 VwSlg 10953 A/1983 RS 3Stammrechtssatz
Eine Partei kann durch die Abweisung eines Rechtsmittel gegen einen nicht an sie gerichteten Bescheid in keinem Recht verletzt sein.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984170154.X01Im RIS seit
24.10.1986Zuletzt aktualisiert am
21.07.2015