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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
IESG §1 Abs5 Z2;Rechtssatz
Zwischen der Weiterführung des Betriebes einer Ges.m.b.H. durch ein andere Ges.m.b.H. und der Geschäftsführung der weiterbestehenden Ges.m.b.H. muss bei der Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 1 Abs 5 Z 2 IESG unterschieden werden.Zwischen der Weiterführung des Betriebes einer Ges.m.b.H. durch ein andere Ges.m.b.H. und der Geschäftsführung der weiterbestehenden Ges.m.b.H. muss bei der Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des Paragraph eins, Absatz 5, Ziffer 2, IESG unterschieden werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985110285.X02Im RIS seit
30.01.2006