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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 86/10/0105Rechtssatz
Die bloße Tatsache einer Vielzahl von Anzeigen schließt die Glaubwürdigkeit der sie erstattenden und später als Zeugen vernommenen Personen nicht aus.
Schlagworte
Beweise freie Beweiswürdigung Beweismittel ZeugenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986100104.X04Im RIS seit
23.08.2006Zuletzt aktualisiert am
29.04.2013