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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2;Rechtssatz
Tätigkeiten, die auf Dauer gesehen einen Gewinn bzw Einnahmenüberschüsse nicht erwarten lassen, kommen als Einkommensquelle nicht in Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986150025.X01Im RIS seit
03.11.1986