RS Vwgh 1986/11/3 86/15/0003

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.11.1986
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §2 Abs1;

Rechtssatz

Steht einem Verein auf Grund der Satzung nicht einmal ein Anspruch gegenüber seinen Mitgliedern auf Mitgliedsbeiträge zu und hat er seinen gesamten Kapitalaufwand nur aus freiwilligen Zuwendungen seiner Mitglieder abzudecken und stehen somit den satzungsgemäß von ihm zu erbringenden Gemeinschaftsaufgaben nur die freiwilligen Zuwendungen seiner Mitglieder gegenüber, aus welchen auch die Kosten der Anmietung bzw Errichtung und Erhaltung der Veranstaltungssäle zu decken sind, so kann diesfalls von einem unternehmerischen Bereich keine Rede sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986150003.X03

Im RIS seit

03.11.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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