RS Vwgh 1986/11/3 85/15/0270

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Veröffentlicht am 03.11.1986
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §1272;
ABGB §860;
ABGB §861;

Rechtssatz

Abgesehen davon, dass Angebote an unbestimmte Personen möglich sind und in der Regel bei Automaten vorliegen (Hinweis auf Rummel, Kommentar zum ABGB, 1.Band, Wien 1983, S 821 Rdz 8 zu § 861 ABGB und Koziol-Welser, Grundriss des bürgerlichen Rechts, Bd I 7, Wien 1985, S 100 Mitte) und die Abgrenzung zur Auslobung nicht immer einfach ist (Hinweis auf Rummel a a O), tritt bei Geldspielautomaten die Frage, wer Vertragspartner ist, zumindest für die Dauer des reibungslosen Spielablaufs gänzlich zurück.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985150270.X04

Im RIS seit

29.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

14.02.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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