RS Vwgh 1986/11/3 85/15/0270

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Veröffentlicht am 03.11.1986
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §1270;
ABGB §1272;

Rechtssatz

Spiel und Wette sind schwer auseinander zu halten. Das Bemühen um eine klare Abgrenzung von Spiel und Wette ist insoweit überflüssig, als beide Verträge demselben Regime unterstellt sind (Hinweis auf Krejci in Rummel, Kommentar zum ABGB, 2. Bd, Wien 1984, S 2075, Rdz 15 zu §§ 1267 bis 1274 ABGB).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985150270.X07

Im RIS seit

29.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

14.02.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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