RS Vwgh 1986/11/5 84/03/0187

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Veröffentlicht am 05.11.1986
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
93 Eisenbahn

Norm

AVG §56;
EisenbahnG 1957 §34 Abs4;
EisenbahnG 1957 §35 Abs1;
EisenbahnG 1957 §35 Abs2;
EisenbahnG 1957 §35 Abs3;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Behörde hat bei der Beurteilung des Projektes im eisenbahnrechtlichen Baugenehmigungsverfahren von der Sachlage im Zeitpunkte ihrer Entscheidung auszugehen und ist nicht gehalten, hiebei auf Umstände Bedacht zu nehmen, die möglicherweise irgendwann einmal in der Zukunft eintreten könnten (etwa Verbauung einer unbebauten Liegenschaft, für die noch keine Baubewilligung vorliegt).

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984030187.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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