RS Vwgh 1986/11/5 85/13/0068

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Veröffentlicht am 05.11.1986
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §7 Abs1;

Rechtssatz

Behaupten die Bfr, das erworbene Gebäude sei zum Teil über 100 Jahre alt und restlos abgenutzt und der Erwerb des Grundstückes sei letztlich zwecks Bauplatzbeschaffung erfolgt, ist eine Verschiebung der Aufteilung des Kaufpreises zugunsten des Gebäudewertes nicht möglich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985130068.X02

Im RIS seit

05.11.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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