RS Vwgh 1986/11/5 86/01/0224

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Veröffentlicht am 05.11.1986
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z7;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/14/0039 B 8. April 1986 RS 4

Stammrechtssatz

Da § 28 Abs 1 Z 7 VwGG den Beschwerdeführer ausdrücklich zu den für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeführung erforderlichen Angaben verhält, darf sich der VwGH zur Feststellung der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung auf die Angabe in der Beschwerde über den Tag der Zustellung des angefochtenen Bescheides stützen (Hinweis B 21.5.1969, 1718/67, VwSlg 7572 A/1969).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986010224.X01

Im RIS seit

20.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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