RS Vwgh 1986/11/5 84/11/0258

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Veröffentlicht am 05.11.1986
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Index

23/01 Konkursordnung
62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

IESG §1 Abs2;
KO §25 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/11/0067 E 22. Oktober 1986 VwSlg 12271 A/1986 RS 2

Stammrechtssatz

Die einzelvertragliche Vordienstzeitenanrechnung, die auch für die Länge der Kündigungsfrist bestimmend ist, ist als einzelvertragliche Verlängerung der Kündigungsfrist iSd § 25 Abs 1 KO zu werten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984110258.X02

Im RIS seit

11.03.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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