RS Vwgh 1986/11/10 86/12/0205

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Veröffentlicht am 10.11.1986
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
72/13 Studienförderung

Norm

EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §9;
StudFG 1983 §2 Abs1;
StudFG 1983 §3 Abs1;
StudFG 1983 §4 Abs1;

Rechtssatz

Eine aufgelöste Investitionsrücklage stellt einschließlich des allfälligen Erhöhungsbetrages (§ 9 EStG 1972) Einkommen iS des § 2 Abs 2 EStG 1972 und damit auch des StudFG dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986120205.X01

Im RIS seit

10.11.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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