RS Vwgh 1986/11/10 86/12/0090

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Veröffentlicht am 10.11.1986
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
72/13 Studienförderung

Norm

B-VG Art7;
StudFG 1983 §13 Abs7 litb;

Rechtssatz

Die unterschiedliche gesetzliche Regelung, je nach dem, ob die Eltern des Studierenden in Wohngemeinschaft leben oder nicht, erscheint durch das angeführte Unterscheidungsmerkmal sachlich begründet und begegnet unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986120090.X01

Im RIS seit

18.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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