RS Vwgh 1986/11/11 86/07/0214

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Veröffentlicht am 11.11.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AgrVG §7 Abs2;
AVG §62 Abs2;

Rechtssatz

Die Erlassung eines (anderen Verfahrensparteien gegenüber bereits durch Auflage gemäß § 7 Abs 2 Agrarverfahrensgesetz 1950 idF Nov BGBl 391/1977 unter Bedachtnahme auf § 7 Abs 2 AgrVG 1950 idF BGBl 77/1967 und Art II dieser Novelle erlassenen) Bescheides kann rechtens von einem Besitzer eines agrargemeinschaftlichen Anteilrechtes ihm gegenüber nur verlangt werden, wenn jener Bescheid weder ihm selbst noch einem seiner Rechtsvorgänger gegenüber durch Zustellung der Verständigung zur Einsichtnahme erlassen worden ist (Hinweis E VfGH 28.6.1977, B 479/75, VfSlg 8098).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986070214.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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